Zum 26. Jahrestag des Urteils zum „Mykonos-Attentat“ an kurdischen Oppositionellen beauftragt durch die Staatsführung der Islamischen Republik Iran
Sehr geehrte Frau Außenministerin Annalena Baerbock,
anlässlich des Jahrestages des Urteils zum „Mykonos-Attentat“ vom Kammergericht Berlin (KG, 10.04.1997 – 2 StE 2/93 (19/93)), möchten wir Sie bitten, sich entschieden für die Listung der Iranischen Revolutionsgarde auf die EU-Terrorliste (Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP) einzusetzen und die Aufnahme zu bewirken.
Am 17. September 1992 wurden drei kurdische Führungspolitiker der Demokratischen Partei Kurdistan Iran im Auftrag der Islamischen Republik Iran in Berlin ermordet. Nach den Feststellungen des Kammergerichts Berlin, ist die damalige Führung der Islamischen Republik Iran, unter der Beteiligung des jetzigen Staatsoberhauptes Seyyed Ali Khamenei für den Mord verantwortlich. Dies ergab die umfassende Beweisaufnahme des Gerichts – darunter Aussagen von Sachverständigen, Insiderzeugen und Berichte des Bundesamtes für Verfassungsschutzes.
Die gewaltsame, systematische Verfolgung und Ermordung von iranischen Oppositionellen im Exil ist unstreitig nachgewiesen. Zu erinnern ist in dem Zusammenhang an das Attentat auf unseren Parteiführer Dr. Abdul Rahman Ghassemlou in Wien 1989, das deutliche Parallelen zum Attentat in Berlin aufwies und Teil der staatlich beauftragten Verfolgung der kurdischen Opposition ist.
Die Iranische Revolutionsgarde ist Teil des staatlichen Terrorapparats zur Verfolgung der Opposition und Verbreitung der fundamentalistischen Ideologie im Ausland. Die Revolutionsgarde ist für den Aufbau der nach der EU-Terrorliste als terroristische Vereinigung eingestufte Hisbollah im Libanon verantwortlich und unterstützt diese militärisch und finanziell. Die Verbindungen der Hisbollah zur Islamischen Republik sind offenkundig. Die Verurteilten Mörder des Mykonos-Attentats durchliefen nach den Beweisen des Gerichts Ausbildungen im Lager der Iranischen Revolutionsgarde in Rasht, Iran. Es besteht somit eine unmittelbare Verbindung zwischen den Attentaten, der Iranischen Revolutionsgarde und der terroristischen Vereinigung Hisbollah.
Die Einstufung der Iranischen Revolutionsgarde ist zwingend erforderlich, um die staatlich geförderten terroristischen Aktivitäten der Islamischen Republik Iran innerhalb der Europäischen Union zu unterbinden und die Führung des Regimes zu schwächen. Mit Blick auf die Listung der Hisbollah ist sie zudem nur konsequent, da diese eng mit der Revolutionsgarde verbunden und von ihr abhängig ist.
Im Namen der Opfer des Attentates Dr. Sadegh Sharafkandi, Fattah Abdoli, Homayoun Ardalan und Nouri Dehkordi, fordern wir Sie auf, die Morde zu verurteilen, die Verbindung zur Islamischen Republik Iran anzuerkennen und die Listung der Iranischen Revolutionsgarde zu bewirken.
Als systematisch verfolgte Partei, mit Bekennung zu den demokratischen Grundwerten der Europäischen Union und der Menschenrechtserklärungen der Vereinten Nationen, zählen wir auf Sie!
Hochachtungsvoll
Sultan Golabi
Deutschlandvertreter der PDKI
